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Neue Entgelte für den GasnetzzugangSie finden die neuen Netzentgelte der RNG unter der Rubrik Preise, Bedingungen & Verträge Die neuen Entgelte gelten vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009. Weitere Fragen an die RNG senden Sie bitte an info@rng.de Aktuelle Meldung vom 04.02.2009
Erdgas: Befristeter abweichender DatenaustauschDie Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) macht im Verhältnis zu der Bergischen Licht-, Kraft- und Wasserwerke (BELKAW) GmbH, der RheinEnergie AG, der Stadtwerke Leichlingen GmbH, der Energieversorgung Leverkusen (EVL) GmbH & Co. KG, der evd energieversorgung dormagen gmbh und der Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft als verbundene Vertriebsorganisationen von der Möglichkeit des befristeten, abweichenden Datenaustausches im integrierten Unternehmen entsprechend Ziffer 4 des Tenors des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067) Gebrauch. In diesem Zusammenhang versichert die RNG, dass den übrigen Lieferanten die Informationen zu gleichwertigen Zeitpunkten sowie in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden. Aktuelle Meldung vom 04.04.2008
Neue Technische AnschlussbedingungenDie Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) wird zum 1. Januar 2008 neue Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007) einführen. Sie finden die TAB 2007 für die Strom-Netze der RNG unter dem Link Preise, Bedingungen & Verträge. Aktuelle Meldung vom 19.12.2007
Strom: Befristeter abweichender DatenaustauschDie Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) macht im Verhältnis zu der Bergischen Licht-, Kraft- und Wasserwerke (BELKAW) GmbH, der RheinEnergie AG, der Energieversorgung Leverkusen (EVL) GmbH & Co. KG und der evd energieversorgung dormagen gmbh als verbundene Vertriebsorganisationen von der Möglichkeit des abweichenden Datenaustausches im integrierten Unternehmen entsprechend Ziffer 6 des Tenors des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009) Gebrauch. In diesem Zusammenhang versichert die RNG, dass den übrigen Lieferanten die Informationen zu gleichwertigen Zeitpunkten sowie in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden. Aktuelle Meldung vom 31.07.2007
Netzgebiet erweitertDie Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) hat zum 29. Juni 2007 die Strom- und Gasnetze in Dormagen gepachtet. Sie übernimmt dort damit die Funktion des Strom- bzw. Gasnetzbetreibers. Die RNG führt diese Netze unter Strom-Netz 4 und Gas-Netz 6. Nährere Informationen dazu werden hier in Kürze zur Verfügung gestellt. Aktuelle Meldung vom 05.07.2007
Anpassung der Geschäftsprozesse und DatenformateGemäß der Festlegung BK6-06-009 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 für einheitliche "Geschäftsprozesse und Datenformate bei der Belieferung von Elektrizität" (GPKE) wird die Rheinische NETZGesellschaft mbH ihre Geschäftsprozesse und Datenformate zum 01.08.2007 bzw. 01.10.2007 anpassen. Näheres finden Sie unter Allgemeine Informationen Aktuelle Meldung vom 02.07.2007
Neue Entgelte für den StromnetzzugangDie Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) beantragte für ihr Netzgebiet neue Entgelte für den Stromnetzzugang gemäß §23 a EnWG. Der Antrag wurde mit Beschluss vom 11.06.2007 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigt. Die neuen Netzentgelte gelten vom 01.05.2007 bis zum 31.12.2007. Sie finden die neuen Netzentgelte unter der Rubrik Preise, Bedingungen & Verträge Weitere Fragen an die RNG senden Sie bitte an info@rng.de Aktuelle Meldung vom 18.06.2007
Gas-Netz erweitertDie Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) hat rückwirkend zum 1. Januar 2007 die Gasnetze in Erftstadt, Frechen, Hürth, Köln-West, Pulheim und Wesseling gepachtet. Die RNG übernimmt dort damit die Funktion des Gasnetzbetreibers. Nähere Informationen über das neue Gas-Netz 5 (Erftstadt, Frechen, Hürth, Köln-West, Pulheim und Wesseling) der RNG finden Sie hier in Kürze. Aktuelle Meldung vom 14.06.2007
Neue Regelungen beim Elektrizitäts- und GasnetzanschlussZum 8. November 2006 sind die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) in Kraft getreten. Gleichzeitig sind die bisher gültigen Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) bzw. Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) außer Kraft getreten. Die beiden neuen Anschlussverordnungen NAV und NDAV regeln die Allgemeinen Bedingungen, zu denen die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) nach § 18 Abs. 1 EnWG jedermann an ihr Niederspannungs- und Niederdrucknetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität bzw. Gas zur Verfügung zu stellen hat. Sie sind automatisch Bestandteil aller im Netzgebiet der RNG bestehenden und zukünftigen Anschlussnutzungsverhältnisse in Niederspannung/Niederdruck sowie derjenigen Netzanschlussverträge, die nach dem 12. Juli 2005 in Niederspannung/Niederdruck begründet worden sind oder begründet werden.
Aktuelle Meldung vom 23.03.2007
Neue Entgelte für den GasnetzzugangDie Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) beantragte am 30.1.2006 für ihr Netzgebiet neue Entgelte für den Gasnetzzugang gemäß § 23 a EnWG. Der Antrag wurde mit Beschluss vom 15.12.2006 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigt. Die neuen Netzentgelte gelten vom 18.12.2006 bis zum 31.3.2008. Sie finden die neuen Netzentgelte unter der Rubrik „Preise, Bedingungen & Verträge“ Die von der RNG außerdem neu beantragten Entgelte für den Zugang zu ihren Stromnetzen hat die BNetzA noch nicht genehmigt. Weitere Fragen an die RNG senden Sie bitte an info@rng.de.
Aktuelle Meldung vom 19.12.2006
Stromausfall am Samstag, 4.11.2006 ab 22hIm nördlichen Deutschland kam es am Samstagabend zu einer Störung im Netzbetrieb auf Ebene des Europäischen Verbundnetzes. Dies hatte Rückwirkungen auf ganz Europa. Nach Informationen des zuständigen Unternehmens E.ON Netz waren die Versorgungsstörungen auf eine Überlastung des nordwestdeutschen Netzes zurückzuführen. Es besteht möglicherweise ein Zusammenhang mit der geplanten Abschaltung einer Höchstspannungsleitung über die Ems. In Teilen des Netzgebietes der Rheinischen NETZGesellschaft mbH (RNG) kam es infolge mangelnder Einspeisung aus dem Höchstspannungsnetz zu kurzfristigen Versorgungsunterbrechungen:
Dank gut funktionierender Sicherheitseinrichtungen im Stromnetz waren die Auswirkungen örtlich und zeitlich eng begrenzt. Die Ursache für diese Störung liegt eindeutig außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereiches der RNG.
Aktuelle Meldung vom 7.11.2006
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