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Kurzfristkomponente

Die Kurzfristkomponente bezeichnet die Abweichung der tatsächlich benötigten Menge an Verlustenergie von der bereits beschafften langfristigen Verlustenergiekomponente.

Die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) wird im Jahr 2011 die Kurzfristkomponente der Verlustenergie  gemäß der Festlegung des Ausschreibungsverfahrens für  Verlustenergie und des Verfahrens zur Bestimmung der Netzverluste der Bundesnetzagentur (BK6-08-006) vom 21.10.2008 beschaffen.

Gemäß der Festlegung BK6-06-008 stellen wir Ihnen hier außerdem die Verlustenergielastgänge der Rheinischen NETZGesellschaft mbH für die Jahre 2007, 2008 und 2009 zur Verfügung.

Weitere Informationen werden wir an dieser Stelle in Kürze veröffentlichen.