Verbraucherstelllen
Zur Beilegung von Streitigkeiten können Sie ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich vorher wegen Ihrer Beschwerde mit uns in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Wir weisen darauf hin, dass wir als Netz- bzw. Messstellenbetreiber zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 111 b EnWG) verpflichtet sind.
Die Schlichtungsstelle Energie e.V. erreichen Sie unter folgender Adresse: Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030 2757240-0, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de , E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen; Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon 030 22480 - 500 (Mo. - Fr. von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr), Fax 030 22480 - 323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Gemäß § 41 Energiewirtschaftsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung nur für Haushaltskunden, die Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sind.
Das Compliance Management System der RNG
Daher hat die RNG ein Compliance Management System installiert, das ein regelkonformes Verhalten der Unternehmensleitung, der Beschäftigten und von Dritten sicherstellt. Gerne möchten wir Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über die Compliance-Organisation und einen Einblick in den Compliance-Leitfaden der RNG geben.
Compliance-Beauftragter: Zentraler Ansprechpartner für Hinweise auf Compliance-Verstöße
Compliance-Komitee: Internes Aufklärungs- und Beratungsgremium, zuständig für die weitere Aufklärung von Verdachtsfällen auf Verstöße gegen die Compliance-Vorschriften, Beratung und Ausspruch von Handlungsempfehlungen an die Geschäftsführung der RNG.
Compliance-Board: Arbeitskreis der Compliance-Beauftragten des Stadtwerke Köln Konzerns, zuständig für die Beratung und Weiterentwicklung konzernweiter Compliance-Themenstellungen.
Ombudsmann: Extener und unabhängiger Ansprechpartner für Hinweise auf Verstöße mit langjähriger Erfahrung in der Korruptionsbekämpfung.
Unser Compliance-Leitfaden
Wir helfen Ihnen gerne weiter!