Elektromobilität

Was ist zu tun, Beratung/Prüfung durch einen Elektroinstallateur / Bedarf abschätzen

Sie möchten ein Elektroauto anschaffen und benötigen hierfür eine Ladeeinrichtung, z.B. eine "Wallbox".

In Deutschland gibt es eine Meldepflicht für Ladeeinrichtungen. Was bedeutet das? Wenn Sie eine Ladeeinrichtung installieren möchten, muss diese beim Stromnetzbetreiber angemeldet werden.

Folgende Schritte müssen Sie hierfür beachten:

Sie müssen vor der Anmeldung durch einen Elektrofachbetrieb prüfen lassen, ob der bestehende Netzanschluss für die zusätzliche Leistung der Ladeeinrichtung ausreichend dimensioniert ist. Gegebenenfalls muss Ihr Anschluss im Vorfeld verstärkt werden.

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Ladeeinrichtungen

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Zuhause laden leicht gemacht.
Sie möchten gerne für Zuhause oder für Ihren Betrieb eine Ladeeinrichtung anmelden? Hier geht es zum Formular.

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Ihre Fragen, unsere Antworten

Elektromobilität

Muss ich meine Ladeeinrichtung beim Netzbetreiber anmelden?

Ja, sowohl stationäre (z.B. Wallboxen) als auch mobile (über CEE oder Schukosteckdosen) Ladeeinrichtungen müssen dem örtlichen Netzbetreiber gemeldet werden.

Zusätzlich zur Meldepflicht sind Ladeeinrichtungen mit einer > 12 kVA (Summenleistung aller Ladeeinrichtungen) genehmigungspflichtig.

Bitte nutzen Sie die Online-Anmeldung für Ladeeinrichtungen.

Darf ich meine Ladeeinrichtung selbst installieren?

Die Installation einer Ladeeinrichtung ist nur durch einen Elektrofachbetrieb zulässig. Dieser überprüft, ob die Elektroinstallation ausreichend dimensioniert ist und ob die zusätzliche Leistung einer Ladeeinrichtung an Ihrem Hausanschluss noch möglich ist. Zudem übernimmt Ihr Elektriker meist auch die Kommunikation mit uns. 

Muss ich mein Elektrofahrzeug beim Netzbetreiber anmelden?

Nein, Elektrofahrzeuge müssen nicht beim Netzbetreiber gemeldet werden. Nur die Ladeeinrichtung muss angemeldet werden.

Ich möchte eine Ladeeinrichtung installieren, deren Leistung 11 kW nicht überschreitet?

Sie benötigen in jedem Fall einen Elektrofachbetrieb. Dieser prüft, ob der Hausanschluss und Ihre Elektroinstallation samt Zählerplatz geeignet sind.

Bitte nutzen Sie die Online-Anmeldung für Ladeeinrichtungen.

Ich möchte eine Ladeeinrichtung installieren, deren Leistung 11 kW überschreitet?

Bitte nutzen Sie die Online-Anmeldung für Ladeeinrichtungen.

Ich besitze eine eigene Garage oder einen eigenen Stellplatz auf einem Garagenhof bzw. Parkplatz und möchte eine Ladeeinrichtung installieren?

Hat der Garagenhof bereits einen Netzanschluss, erfolgt von diesem der Anschluss Ihrer Garage.

Sollte der Garagenhof noch keinen Stromanschluss besitzen, benötigen hierzu einen neuen Netzanschluss. Grundsätzlich erfolgt die Versorgung von Garagenhöfen nur über einen gemeinsamen Netzanschluss. Bitte besprechen Sie bitte die baulichen Maßnahmen für einen gemeinsamen Netzanschluss mit den Besitzern der anderen Garagen im Vorfeld ab. Ggf. erforderliche Zustimmungen anderer Eigentümer müssen von Ihnen eingeholt werden.

Ein neuer Netzanschluss kann unter Netzanschlussanfrage angefragt werden.

Bitte beachten Sie, dass der Netzanschluss sowie der Zähler für den Netzbetreiber zugänglich sein müssen.

Muss ich meinen Hausanschluss immer entsprechend meiner maximalen Ladeeinrichtung erhöhen?

Nein. Verfügen Sie über mehrere Ladepunkte bestimmt Ihr Elektroinstallateur/Elektroplaner einen Gleichzeitgkeitsfaktor. Darüber hinaus empfiehlt sich die Verwendung eines Lastmanagementsystems. Mittels diesem kann die Ladeleistung eines einzelnen Ladepunkts und die Summenleistung aller Ladepunkte auf einen maximalen Wert gedeckelt werden. 

Muss ich einen eigenen Zähler nur für die Ladeeinrichtung installieren?

In den meisten Fällen ist kein zusätzlicher Zähler notwendig.

Ein eigener Zähler ist erforderlich, sollten Sie eine freiwillige Steuerung nach § 14 a EnWG wünschen oder Sie benötigen die gesonderte Messeinrichtung aus anderen Gründen.

Ist mein Anschluss, Zählerschrank/meine Elektroinstallation für den Anschluss einer Ladeeinrichtung geeignet?

Dies muss geprüft werden. Sie benötigen in jedem Fall einen Elektrofachbetrieb. Dieser prüft ob der Hausanschluss und Ihre Elektroinstallation samt Zählerplatz geeignet sind.

Wer schließt die Ladeeinrichtung an?

Die Installation einer Ladeeinrichtung ist nur durch einen Elektrofachbetrieb zulässig. Dieser überprüft, ob die Elektroinstallation ausreichend dimensioniert ist und ob die zusätzliche Leistung einer Ladeeinrichtung an Ihrem Hausanschluss noch möglich ist.

Kann eine Ladeeinrichtung mit einer PV-Anlage gekoppelt werden (Eigenverbrauchsnutzung)?

Ja, eine Ladeeinrichtung ist als Stromverbraucher im Haus einzustufen. Somit besteht die Mögichkeit, den PV-Strom zum Laden des Elektroautos zu nutzen. Für die technische Umsetzung (z.B. Messkonzept) wenden Sie sich bitte an Ihren Elektrofachbetrieb.