Gas-Hausschau

Regelmäßige Prüfungen der kundeneigenen Gasanlage

Sehr geehrte Hauseigentümer,

die "Technischen Regeln für Gasinstallationen" (TRGI) schreiben vor, dass die Gasinstallationen einer Immobilie mindestens einmal jährlich mittels Sichtkontrolle überprüft werden müssen.

Vielfach unbekannt:

Der Grundstückseigentümer ist im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht für den ordnungsgemäßen Betrieb und die ordnungsgemäße Instandhaltung seiner Gasanlage verantwortlich. Das gilt auch, wenn die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen wird.

Der Eigentümer oder Mieter darf die Sichtkontrolle der Gasinstallation selbst durchführen und dokumentieren. Einige Energieversorgungsunternehmen bieten Ihnen diese Leistung (Sichtkontrolle, inklusive Dokumentation) gegen eine entsprechende Gebühr an.

Zusätzlich zu dieser jährlichen Prüfung soll alle zwölf Jahre eine Dichtheits- bzw. Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Leitungsanlage durchgeführt werden. Diese Arbeiten muss ein Unternehmen erledigen, das im Installateurverzeichnis eingetragen ist.

Was Sie wissen sollten:

Wenn bei der Sichtkontrolle Mängel an der Gasanlage festgestellt werden, dürfen die notwendigen Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten nur von einem Unternehmen ausgeführt werden, das im Installateurverzeichnis eingetragen ist. Auskunft dazu erteilt Ihnen Ihr örtliches Energieversorgungsunternehmen.

Die Sichtkontrolle entbindet nicht davon, alle Anlagenteile und Gasgeräte entsprechend den Herstellervorgaben zu betreiben und instand zu halten, um zu gewährleisten, dass sie einwandfrei funktionieren.

Weitere Informationen finden Sie hier: