Veröffentlichung des Gleichbehandlungsberichtes

Das Energiewirtschaftsrecht verpflichtet den Netzbetreiber zu einer transparenten und diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts.

Hierfür hat die Rheinische NETZGesellschaft mbH ein Gleichbehandlungsprogramm festgelegt. Über die Einhaltung wacht der Gleichbehandlungsbeauftragte. Er legt der Bundesnetzagentur jährlich einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen vor.

Der Verpflichtung, diesen Bericht im Internet zu veröffentlichen, kommen wir hiermit nach.