Ausschreibung der Kurzfristkomponente Verlustenergie für das Jahr 2020
Die Rheinische NETZGesellschaft mbH wird im Jahr 2020 die Energiemenge zur Deckung der Kurzfristkomponente an Verlustenergie entsprechend der Festlegung der Bundesnetzagentur (BK6-08-006) vom 21.10.2008 beschaffen.
Den genauen Termin für die Ausschreibung der Kurzfristkomponente Verlustenergie werden kurzfristig (mit mindestens einem Tag Vorlaufzeit) an dieser Stelle bekannt geben.
Ausschreibungstermin: 13.12.2019
Die notwendigen Unterlagen für die Teilnahme können hier heruntergeladen werden. Für die Angebotsabgabe sind die hier veröffentlichten Formblätter zu verwenden.
01_Verlustenergie-KFK-Rahmenvertrag-2020.pdf (209,0 kB)
02_Verbindliches Angebot Kurzfristkomponente Verlustenergie-2020.pdf (141,8 kB)
03_Allgemeinen Bedingungen zur Ausschreibung KFK-2020.pdf (171,7 kB)
Teilnahmevoraussetzung
Teilnahmevoraussetzung an der Ausschreibung ist das Führen eines (Unter-) Bilanzkreises in der Amprion-Regelzone bzw. die Zuordnungsermächtigung eines Bilanzkreisverantwortlichen.
Hinweis: Die Rheinische NETZGesellschaft mbH behält sich vor, alle hier veröffentlichten Informationen jederzeit zu aktualisieren. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 13.12.2019
Ergebnis der Ausschreibung: 1.200 Euro