Informationen für Lieferanten
Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Hinblick auf den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen auf der Grundlage des EnWG sowie der auf dieser Basis erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern.