Netzentgelte Gas

Preisblätter

Seit dem 01.01.2009 unterliegen die Netzentgelte den Bestimmungen der Anreizregulierung und sind so berechnet, dass in Summe die von der BNetzA festgelegten Erlösobergrenzen für das jeweilige Jahr eingehalten werden.

Die Rheinische NETZGesellschaft mbH passt ihre Preise gemäß § 4 Abs. 3 ARegV jeweils zum 01.01. eines Jahres an. Aus diesem Grunde werden die Verbräuche aller Netzkunden ohne registrierender Leistungsmessung jährlich zum Stichtag 31.12. rechnerisch abgegrenzt, sofern keine abgelesenen Werte vorliegen.

Sondernetzentgelte

Die Rheinische NETZGesellschaft mbH kann im Einzelfall zur Vermeidung eines Direktleitungsbaus ein Sonderentgelt gemäß § 20 Abs. 2 GasNEV berechnen. Die Berechnung erfolgt gemäß dem Leitfaden der BNetzA zur Ermittlung von Sonderentgelten nach § 20 Abs. 2 GasNEV (Stand 06/2012) und der Klarstellung zum Leitfaden nach § 20 Abs. 2 GasNEV (Stand 04/2021) und ausschließlich auf Antrag.

Übersicht ab dem 01.01.2024 gültigen Sondernetzentgelte

Netzkunde

Adresse

Marktlokation

Sondernetzentgelt pro Jahr 
⁢(Gesamtentgelt resultierend aus Bau, Betrieb und vorgelagertes Netz) 

EVL GmbH

Okerstraße 28,
Leverkusen

50210030959

114.251€ (davon: 98.748€ Kosten für die Inanspruchnahme des vorgelagerten Netzes)

EVL GmbH

Rüttgersweg 18a,
⁢Leverkusen

50211494881

248.309€ (davon: 236.986€ Kosten für die Inanspruchnahme des vorgelagerten Netzes)

Entgelte zzgl. Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer sowie der Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb.

Weitere Informationen finden Sie im oben genannten Leitfaden der Bundesnetzagentur unter Unternehmen - Netzentgelte - Gas.

Archiv Netzentgelte

Die historischen Preisblätter der letzten drei Jahre finden Sie über die Dokumentensuche.