Technisches Sicherheitsmanagement

Eine sichere Gas- und Stromversorgung lässt sich nur gewährleisten, wenn Netzbetreiber hohe Anforderungen an die organisatorischen Strukturen in ihrem Unternehmen und die Qualifikation ihrer Mitarbeiter erfüllen. Die beiden Verbände DVGW und VDE/FNN haben diese Anforderungen im DVGW-Arbeitsblatt G1000 und der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4001 (S 1000) als anerkannte Regeln der Technik formuliert und veröffentlicht.

Die technischen Führungskräfte der Rheinischen NETZGesellschaft mbH haben in einer durch unabhängige Experten durchgeführten Zertifizierung zum Technischen Sicherheitsmanagement (TSM) die Eignung der Rheinischen NETZGesellschaft mbH als Netzbetreiber für Gas und Strom kontrollieren lassen und erfolgreich bestanden.



Logos der Verbände DVGW und VDE zur Bescheinigung des geprüften Technischen Sicherheitsmanagements
  • Bestätigung zum geprüften Technischen Sicherheitsmanagement TSM Strom (PDF, 122 kB)
  • Bestätigung zum geprüften Technischen Sicherheitsmanagement TSM Gas (PDF, 512 kB)