Verbrauchsdaten für Energieausweise

Seit Mai 2014 sind weitreichende Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Hierzu gehört etwas die Verpflichtung, bei Verkauf oder Vermietung einen gültigen Energieausweis vorzulegen, aus dem der Käufer bzw. der Mieter den Energiebedarf des Objektes erkennen kann.

Die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) als Netzbetreiber kann Ihnen die für den verbrauchsorientierten Energausweis benötigten Energieverbrauchsdaten für Erdgas und Strom zur Verfügung stellen, soweit diese vorliegen. Die RNG stellt keine Energieausweise aus.

Auftragsbedingungen

1. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Unter den Voraussetzungen, dass das Anschlussobjekt an der Verteilnetz der RNG angeschlossen und die entsprechenden Verbrauchsdaten vorliegen, stellt die RNG dem Auftraggeber die Verbrauchsdaten für die letzten 3 vollständig abgerechneten Kalenderahre zur Verfügung. Die übermittelten Verbrauchsdaten entsprechen dem zu dem Zeitpunkt der Abfrage aktuellen Datenstand im Abrechnungssystem der RNG. Sollten sich nachträglich Änderungen ergeben, werden diese von der RNG weder nachverfolgt noch übermittelt. Die Verbrauchsdaten werden anonymisiert und aggregiert je Anschlussobjekt nach Kalenderjahren in Form einer Excel-Tabelle an die angegebene E-Mailadresse oder postalisch zur Verfügung gestellt. Sofern die Energieverbrauchsdaten für mehrere Anschlussobjekte benötigt werden, ist für jedes Anschlussobjekt ein Vertrag abzuschließen und die Adresse des Anschlussobjektes in Punkt 2) zu hinterlegen.

Die Beauftragung erfolgt durch Übermittlung des unterschriebenen Auftrages und der Eigentümererklärung per E-Mail an energieausweis@rng.de, per Fax 0221 -4746 -111 oder per Brief an die RNG. Der Vertrag kommt erst mit Übermittlung der Verbrauchsdaten durch den Auftragnehmer zustande. Sämtliche Fragen zum Auftrag und zur Abrechnung sind per E-Mail bzw. Fax an die RNG zu richten.

Dem Vertrag ist ein Eigentumsnachweis (z.B. Grundbuchauszug) beizulegen. Sofern ein Dritter den Vertrag unterzeichnet, ist dem Vertrag zusätzlich eine Vollmacht des Eigentümers/ der Eigentümerversammlung hinzuzufügen. Zudem werden Vollmachten der Anschlussnutzer bei Gebäuden mit bis zu 3 Parteien im angegebenen Verbrauchszeitraum aus Datenschutzgründen benötigt.

2. Verwendung der Verbrauchsdaten durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber darf die Verbrauchsdaten ausschließlich zur Erstellung von Energieausweisen verwenden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht erlaubt. Dies gilt jedoch nicht für die Aushändigung des fertiggestellten Energieausweises an die nach der EnEV berechtigte(n) Person(en).

3. Haftung

Die verschuldensabhängie Haftung der RNG ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Fall grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der RNG beschränkt auf den Ersatz des vorsehbaren, vertragstypischen Schadens unter Ausschluss von entgangenem Gewinn und sonstigen Vermögensschäden. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten) gilt die Haftungsbeschränkung nur in Ansehung der Schadenshöhe. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung unbeschränkt. Kardinalpflichten sind solche grundlegenden, vertragswesentlichen Pflichten, die aus Sicht des Vertragspartners der RNG maßgeblich für den Vertragsschluss waren und auf deren Einhaltung dieser vertrauen durfte.

Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte und Mitarbeiter der RNG sowie für Erfüllungsgehilfen.

Soweit die Haftung der RNG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der in Absatz 2 genannten Personen.

4. Zahlungsbedingungen

Die Kosten der Verbrauchsdatenabfrage betragen EUR 50,00 netto/ EUR 59,50 brutto je Anschlussobjekt mit bis zu 5 Zählern. Ab 6 Zählern je Anschlussobjekt betragen die Kosten EUR 75,00 netto/ EUR 89,25 brutto. Die Zahlung erfolgt nach Erhalt der Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist dann innerhalb von 28 Tagen zu bezahlen.

Das Entgelt wird auch in dem Fall in voller Höhe in Rechnung gestellt, wenn die Verbrauchsdaten für weniger als 3 Jahre zur Verfügung gestellt werden können. Im Falle einer Ablehnung der Verbrauchsdatenmitteilung aus Datenschutzgründen wird kein Entgelt berechnet.

5. Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung

Die RNG verarbeitet Ihre Angaben (Name, Vorname, Firmenname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mailadresse, ggf. abweichende Rechnungsanschrift, Berechtigter nach §21 EnEV) gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zum Zweck der Vertragserfüllung (Rechnungsstellung, Versand der Daten). Dies umfasst auch die damit einhergehende Kundenbetreuung.

Die zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten werden spätestens 10 Jahre nach Beendigung des Vertrags gelöscht und solange nur noch für etwaige Rückfragen bereitgehalten. Die Daten werden nicht gelöscht, sofern nach Vertragsbeendigung noch Forderungen offen sind und eingezogen werden sollen. Im Fall des Bestehens gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden die betroffenen Daten für die Dauer dieser Fristen archiviert.

6. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, soweit der Vertrag lückenhaft sein sollte.

Auftragsformular

Bitte füllen Sie das nachfolgende Auftragsformular aus und senden Sie es uns an energieausweis@rng.de oder Fax 0221-4746-111 oder per Brief zu.