Richtlinie für Arbeiten und Netzführung im Verteilnetz (ANV)

Gültig ab 10.01.2024

Die „Richtlinie für Arbeiten und Netzführung im Verteilnetz“ (ANV) umfasst die Aufgabenwahrnehmung des Netzbetreibers mit seinen operativen Organisationseinheiten für Netzführung und technische Umsetzung. Die ANV gilt für alle Spannungsebenen (Hoch-, Mittel- und Niederspannung). Sie gilt grundsätzlich auch für die Netzführung und den Betrieb von elektrischen Versorgungsnetzen sowie im Zusammenhang mit Fremdanlagen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die ANV beschreibt im Wesentlichen Arbeiten im Netz und definiert Schnittstellen und Verantwortlichkeiten.
Die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) hat „Richtlinie für Arbeiten und Netzführung im Verteilnetz“ (ANV) der E.ON-Netzgesellschaften übernommen.

Die Gesamtverantwortung für die Netzführung der Netzanschlüsse der Kundenanlagen im Gebiet der RNG obliegt der RNG als Netzbetreiber. Die RNG hat die RheinEnergie AG mit der Durchführung der Netzführung im Mittel- und Niederspannungsnetz sowie die Westnetz GmbH für das Hochspannungsnetz beauftragt.

Für das Mittel- und Niederspannungsnetz in Bergisch Gladbach, Bornheim, Burscheid, Dormagen, Köln, Kürten, Leichlingen, Leverkusen, Lindlar, Lohmar und Odenthal

Für das Hochspannungsnetz in Köln