Ja, sowohl stationäre (z.B. Wallboxen) als auch mobile (über CEE oder Schukosteckdosen) Ladeeinrichtungen müssen dem örtlichen Netzbetreiber gemeldet werden.
Zusätzlich zur Meldepflicht sind Ladeeinrichtungen mit einer > 12 kVA (Summenleistung aller Ladeeinrichtungen) genehmigungspflichtig.
Elektromobilität und Netzanschluss
Bei Ladeeinrichtungen bis zu einer Leistung von 11kW und einem ausreichend dimensionierten Hausanschluss, kann die Anmeldung unmittelbar nach der Installation der Ladeeinrichtung, mit dem Formular "Datenblatt Ladeeinrichtung für Elektromobilität" erfolgen.
Ihr ausführender Elektrofachbetrieb hilft Ihnen bei dieser Frage weiter und unterstützt Sie in der Regel bei der Klärung bzw. Anmeldung.