Elektromobilität

1. Was ist zu tun, Beratung/Prüfung durch einen Elektroinstallateur / Bedarf abschätzen

Sie möchten ein Elektroauto anschaffen und benötigen hierfür eine Ladeeinrichtung, z.B. eine "Wallbox".

Folgende Schritte müssen Sie hierfür beachten:

Bitte lassen Sie durch einen Elektrofachbetrieb prüfen, ob der bestehende Netzanschluss für die zusätzliche Leistung der Ladeeinrichtung ausreichend dimensioniert ist. Gegebenenfalls muss Ihr Anschluss im Vorfeld verstärkt werden.

2. Anmeldung

In Deutschland gibt es eine Meldepflicht für Ladeeinrichtungen. Was bedeutet das? Wenn Sie eine Ladeeinrichtung installieren möchten, muss diese beim Stromnetzbetreiber angemeldet werden.

Hierbei spielt die Leistung eine entscheidende Rolle.

Ladeeinrichtung bis 11kW

Falls Sie sich für eine Ladeeinrichtung bis 11 kW entschieden haben und dies die einzige Ladeeinrichtung ist, muss diese lediglich angemeldet werden. Bei einem ausreichend dimensionierten Hausanschluss (dies überprüft Ihr Elektrofachbetrieb), kann die Anmeldung unmittelbar nach der Installation der Ladeeinrichtung, mit dem folgenden Formular durchgeführt werden:

(Dieses Datenblatt ist unabhängig von der Leistung der Ladeeinrichtung auszufüllen und an die u.g. E-Mail Adresse zu übermitteln)

Ihr ausführender Elektrofachbetrieb hilft Ihnen bei dieser Frage weiter und unterstützt in der Regel für Sie die Klärung bzw. Anmeldung.

Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben senden Sie diesen bitte an die folgende E-Mail Adresse: datenblatt-ladeeinrichtung@rng.de.


Ladeeinrichtung über 11kW

Bei einer Leistung über 11 kW muss diese vor der Installation vom Netzbetreiber genehmigt werden. Hierfür füllen Sie bitte das folgende Online-Formular zur Genehmigung der Ladeeinrichtung aus.

Genehmigung der Ladeeinrichtung:

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Die Adresse, an dem die Ladeeinrichtung betrieben werden soll

Wer betreibt die Ladeeinrichtung (Kundendaten)

Standort

Versorgung der Ladestation über Netzanschluss

Technische Daten zu den Ladeeinrichtungen

Mit der Ladeeinrichtung können gleichzeitig wieviele Fahrzeuge geladen werden?

Herstellerangabe zur Ladeeinrichtung

Zählerzuordnung

Wenn die Messung Ihrer Ladeeinrichtung über einen vorhandenen Zähler erfolgt, geben Sie hier bitte die Zählernummer an.

Vom Kunden beauftragter Elektroinstallateur

Inbetriebnahme der Ladeeinrichtung

Weitere Informationen

Falls Sie uns weitere Unterlagen (z. B. das ausgefüllte Datenblatt Ladeeinrichtungen) mitschicken möchten, nutzen Sie bitte den Datei-Upload.
Zulässige Typen für den Upload sind jpg, pdf, png, doc, docx, xls, xlsx bis zu einer Dateigröße von 5MB.


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Ihre Fragen, unsere Antworten

Elektromobilität

Muss ich meine Ladeeinrichtung beim Netzbetreiber anmelden?

Ja, sowohl stationäre (z.B. Wallboxen) als auch mobile (über CEE oder Schukosteckdosen) Ladeeinrichtungen müssen dem örtlichen Netzbetreiber gemeldet werden.

Zusätzlich zur Meldepflicht sind Ladeeinrichtungen mit einer > 12 kVA (Summenleistung aller Ladeeinrichtungen) genehmigungspflichtig.

Elektromobilität und Netzanschluss

Bei Ladeeinrichtungen bis zu einer Leistung von 11kW und einem ausreichend dimensionierten Hausanschluss, kann die Anmeldung unmittelbar nach der Installation der Ladeeinrichtung, mit dem Formular "Datenblatt Ladeeinrichtung für Elektromobilität" erfolgen.

Ihr ausführender Elektrofachbetrieb hilft Ihnen bei dieser Frage weiter und unterstützt Sie in der Regel bei der Klärung bzw. Anmeldung.

Darf ich meine Ladeeinrichtung selbst installieren?

Die Installation einer Ladeeinrichtung ist nur durch einen Elektrofachbetrieb zulässig. Dieser überprüft, ob die Elektroinstallation ausreichend dimensioniert ist und ob die zusätzliche Leistung einer Ladeeinrichtung an Ihrem Hausanschluss noch möglich ist. Zudem übernimmt Ihr Elektriker meist auch die Kommunikation mit uns.

Muss ich mein Elektrofahrzeug beim Netzbetreiber anmelden?

Nein, Elektrofahrzeuge müssen nicht beim Netzbetreiber gemeldet werden. Nur die Ladeeinrichtung muss angemeldet werden.

Ich möchte eine Ladeeinrichtung installieren, deren Leistung 11 kW nicht überschreitet?

Sie benötigen in jedem Fall einen Elektrofachbetrieb. Dieser prüft, ob der Hausanschluss und Ihre Elektroinstallation samt Zählerplatz geeignet sind.

Bei einem ausreichend dimensionieren Hausanschluss kann die Anmeldung unmittelbar nach der Installation der Ladeeinrichtung, mit dem Formular "Datenblatt Ladeeinrichtung für Elektromobilität" erfolgen.

Eine Anschlussanfrage im Vorfeld ist aus diesem Grund nicht notwendig.

Ich möchte eine Ladeeinrichtung installieren, deren Leistung 11 kW überschreitet?

Sie benötigen in jedem Fall einen Elektrofachbetrieb. Dieser prüft, ob der Hausanschluss und Ihre Elektroinstallation samt Zählerplatz geeignet sind.

Bitte geben Sie die erfoderlichen Informationen unter Elektromobilität und Netzanschluss ein.

Im Anschluss erhalten Sie eine Rückmeldung. Ggf. werden weitere Informationen von Ihnen benötigt.

Ich besitze eine eigene Garage oder einen eigenen Stellplatz auf einem Garagenhof bzw. Parkplatz und möchte eine Ladeeinrichtung installieren?

Hat der Garagenhof bereits einen Netzanschluss, erfolgt von diesem der Anschluss Ihrer Garage.

Sollte der Garagenhof noch keinen Stromanschluss besitzen, benötigen hierzu einen neuen Netzanschluss. Grundsätzlich erfolgt die Versorgung von Garagenhöfen nur über einen gemeinsamen Netzanschluss. Bitte besprechen Sie bitte die baulichen Maßnahmen für einen gemeinsamen Netzanschluss mit den Besitzern der anderen Garagen im Vorfeld ab. Ggf. erforderliche Zustimmungen anderer Eigentümer müssen von Ihnen eingeholt werden.

Ein neuer Netzanschluss kann unter Netzanschlussanfrage angefragt werden.

Bitte beachten Sie, dass der Netzanschluss sowie der Zähler für den Netzbetreiber zugänglich sein müssen.

Muss ich meinen Hausanschluss immer entsprechend meiner maximalen Ladeeinrichtung erhöhen?

Nein. Verfügen Sie über mehrere Ladepunkte empfiehlt sich die Verwendung eines Lastmanagementsystems. Mittels diesem kann die Ladeleistung eines einzelnden Ladepunkts kontrolliert und die Summenleistung aller Ladepunkte auf einen maximalen Wert gedeckelt werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Ladevorgänge zeitlich zu planen und beispielsweise priorisiert nachts zu laden, wenn die Gesamtlast am Hausanschluss geringer ist als tagsüber. Somit lässt sich durch ein Lastgangmanagement die Netzanschlussleistung reduzieren.

Muss ich einen eigenen Zähler nur für die Ladeeinrichtung installieren?

In den meisten Fällen ist kein zusätzlicher Zähler notwendig.

Ein eigener Zähler ist erforderlich, sollten Sie eine freiwillige Steuerung nach § 14 a EnWG wünschen oder Sie benötigen die gesonderte Messeinrichtung aus anderen Gründen.

Ist mein Zählerschrank/meine Elektroinstallation für den Anschluss einer Ladeeinrichtung geeignet?

Dies muss geprüft werden. Sie benötigen in jedem Fall einen Elektrofachbetrieb. Dieser prüft ob der Hausanschluss und Ihre Elektroinstallation samt Zählerplatz geeignet sind.

Wer schließt die Ladeeinrichtung an?

Die Installation einer Ladeeinrichtung ist nur durch einen Elektrofachbetrieb zulässig. Dieser überprüft, ob die Elektroinstallation ausreichend dimensioniert ist und ob die zusätzliche Leistung einer Ladeeinrichtung an Ihrem Hausanschluss noch möglich ist.

Kann eine Ladeeinrichtung mit einer PV-Anlage gekoppelt werden (Eigenverbrauchsnutzung)?

Ja, eine Ladeeinrichtung ist als Stromverbraucher im Haus einzustufen. Somit besteht die Mögichkeit, den PV-Strom zum Laden des Elektroautos zu nutzen. Für die Konziepierung einer technischen Umsetzung (z.B. Messkonzept) wenden Sie sich bitte an Ihren Elektrofachbetrieb.