Anmeldung von Einspeiseanlagen

Sie möchten gerne eine Erzeugungsanlage anmelden? Dies sind zum Beispiel:

• Photovoltaikanlagen
• Steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke) über 2000 W Modulleistung und über 800 W Wechselrichterleistung
• Blockheizkraftwerke / KWK-Anlagen
• Windkraftanlagen

Hinweis: Steckerfertige Balkonkraftwerke bis 2000 W Modulleistung und bis max. 800 W Wechselrichterleistung müssen nicht mehr gesondert bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet werden. Weitere Informationen finden Sie hier.


Je nach Standort wenden sie sich bitte an die nachfolgend genannten Dienstleistungsunternehmen:

AggerEnergie GmbH

BELKAW GmbH

evd energieversorgung dormagen gmbh

Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG

ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH

Bitte geben Sie hier Ihren Text ein!

RheinEnergie AG

SD Stadtwerke Dinslaken GmbH


Hier können Sie prüfen, zu welchem Dienstleister Ihr Ort gehört.

 

Balkonkraftwerke / Steckerfertige Solargeräte

Alle steckerfertigen Anlagen (Balkonkraftwerke / Solargeräte) sind im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur zu registrieren. Lediglich steckerfertige Balkonkraftwerke bis 2000 W Modulleistung und bis max. 800 W Wechselrichterleistung müssen nicht mehr gesondert bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet werden. Nach der Registrierung im Marktstammdatenregister kümmert sich die Rheinische Netzgesellschaft RNG bzw. deren Partnerunternehmen automatisch um die Beauftragung eines evtl. erforderlichen Zählerwechsels. Steckerfertige Balkonkraftwerke / Solargeräte über 2000W Modulleistung und über 800 W Wechselrichterleistung müssen auch weiterhin bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet werden. 

Alle wichtigen und aktuellen Informationen zu steckerfertigen Photovoltaikanlagen finden Sie beim Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. unter https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose.

Direktvermarktung

Hier finden Sie unser Formular zur Anmeldung von Bilanzkreiswechseln, zur Erstzuordnung von Neuanlagen und zur Rückzuordnung von Anlagen.

Messkonzepte

Für den Anschluss einer Erzeugungsanlage an das Verteilnetz der Rheinischen NetzGesellschaft mbH sind die Messkonzepte zu verwenden, welche in dem Dokument "Messkonzepte" veröffentlicht sind. Zusätzlich ist das gewählte Messkonzept bei der Anmeldung der Erzeugungsanlage mitzuteilen.

Mieterstromzuschlag

Sie möchten den Mieterstromzuschlag gemäß §21 EEG in Anspruch nehmen? Hier finden Sie das entsprechende Datenblatt.