Anmeldung von Einspeiseanlagen
Sie möchten gerne eine Erzeugungsanlage anmelden? Dies sind zum Beispiel:
• Photovoltaikanlagen
• Steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke) über 2000 W Modulleistung und über 800 W Wechselrichterleistung
• Blockheizkraftwerke / KWK-Anlagen
• Windkraftanlagen
Hinweis: Steckerfertige Balkonkraftwerke bis 2000 W Modulleistung und bis max. 800 W Wechselrichterleistung müssen nicht mehr gesondert bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Je nach Standort wenden sie sich bitte an die nachfolgend genannten Dienstleistungsunternehmen:
AggerEnergie GmbH
BELKAW GmbH
evd energieversorgung dormagen gmbh
Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH
Bitte geben Sie hier Ihren Text ein!
RheinEnergie AG
SD Stadtwerke Dinslaken GmbH
Hier können Sie prüfen, zu welchem Dienstleister Ihr Ort gehört.
Balkonkraftwerke / Steckerfertige Solargeräte
Alle steckerfertigen Anlagen (Balkonkraftwerke / Solargeräte) sind im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur zu registrieren. Lediglich steckerfertige Balkonkraftwerke bis 2000 W Modulleistung und bis max. 800 W Wechselrichterleistung müssen nicht mehr gesondert bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet werden. Nach der Registrierung im Marktstammdatenregister kümmert sich die Rheinische Netzgesellschaft RNG bzw. deren Partnerunternehmen automatisch um die Beauftragung eines evtl. erforderlichen Zählerwechsels. Steckerfertige Balkonkraftwerke / Solargeräte über 2000W Modulleistung und über 800 W Wechselrichterleistung müssen auch weiterhin bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet werden.
Alle wichtigen und aktuellen Informationen zu steckerfertigen Photovoltaikanlagen finden Sie beim Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. unter https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose.
Direktvermarktung
Hier finden Sie unser Formular zur Anmeldung von Bilanzkreiswechseln, zur Erstzuordnung von Neuanlagen und zur Rückzuordnung von Anlagen.
Messkonzepte
Für den Anschluss einer Erzeugungsanlage an das Verteilnetz der Rheinischen NetzGesellschaft mbH sind die Messkonzepte zu verwenden, welche in dem Dokument "Messkonzepte" veröffentlicht sind. Zusätzlich ist das gewählte Messkonzept bei der Anmeldung der Erzeugungsanlage mitzuteilen.
Mieterstromzuschlag
Sie möchten den Mieterstromzuschlag gemäß §21 EEG in Anspruch nehmen? Hier finden Sie das entsprechende Datenblatt.